Lohnsteuerhilfe, Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuerangelegenheiten.
Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine
Für den meist einkommensabhängigen Beitrag werden alle folgenden Leistungen erbracht:
· Steuerliche Beratung
· Einkommensteuer-Erklärung sowie Versand an das zuständige
Finanzamt
· Berechnung des Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrages
· Überprüfung der Steuerbescheide
· Einlegung von Einsprüchen und ggf. Klage vor dem Finanzgericht
Die Hilfestellung der Lohnsteuerhilfevereine beschränkt sich bei der Einkommensteuer-Erklärung auf
· Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit
· Renten- und Versorgungsbezüge sowie Unterhaltsleistungen
· Einkünfte aus Kapitalvermögen
· Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
· Sonstige Einkünfte
Voraussetzungen für die Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an die gesetzlichen Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes gebunden. Ihre Hilfeleistung muss sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen erfolgen. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Vermögensschäden ist erforderlich.
Die zuständige Aufsichtsbehörde überwacht die Lohnsteuerhilfevereine und prüft die persönliche und fachliche Eignung der Beratungsstellenleiter.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 24.02.2012
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.